von links: Guido Kleinert, Stephan Bröchler, Roland Brumberg, Ruta Abraham © Bettina Melzer

Berliner Zweitstimmenergebnis für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin festgestellt

27. Februar 2024 – Der Landeswahlausschuss hat in einer öffentlicher Sitzung am 23. Februar 2024 das Zweitstimmenergebnis der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin zum 20. Deutschen Bundestag festgestellt. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis, das am 11.02.2024 um 0:59 Uhr festgestellt wurde, ergeben sich nur geringfügige Änderungen.

Ergebnisse der Wahl

SPD 22,2 Prozent (-1,2 Prozentpunkte im Vergleich zur Wahl 2021), Grüne 22,0 Prozent (-0,3), CDU 17,2 Prozent (+1,3), Linke 11,5 Prozent (+0,1), AfD 9,4 Prozent (+1,0), FDP 8,1 Prozent (-0,9). Das Endergebnis setzt sich zusammen aus den Resultaten der Teilwiederholung in 455 von 2256 Wahlbezirken sowie den übrigen Wahlergebnissen vom 26. September 2021 in Berlin, die Bestand hatten.

Die vorläufigen Ergebnisse aus der Wahlnacht wurden durch die Kreiswahlleitungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen überprüft und anschließend durch die Kreiswahlausschüsse festgestellt.

Folgen für Kandidierende

Am 01. März 2024 wird die Bundeswahlleiterin, Frau Dr. Ruth Brand, die Neufeststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bekannt geben. Unmittelbar danach benachrichtigt der Landeswahlleiter für Berlin, Prof. Dr. Stephan Bröchler, diejenigen Listen-Kandidierenden, die bei der Teilwiederholungswahl ein Mandat neu errungen haben – also Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl kein Bundestagsmandat innehatten.

von links: Guido Kleinert, Stephan Bröchler, Roland Brumberg © Bettina Melzer

Kandidierende, die bereits Mitglied des Deutschen Bundestages sind und deren Mandat aufgrund der Wiederholungswahl nicht entfällt, erhalten keine Benachrichtigung. Ihr Mandat bleibt unverändert bestehen.

Kandidierende, die bisher Mitglied des Deutschen Bundestages sind, deren Mandat aber aufgrund der Wiederholungswahl wegfällt, verlieren ihr Mandat durch Beschluss des Ältestenrates des Deutschen Bundestages. Das Parlament informiert die Betroffenen hierüber. Grundlage der Entscheidung des Ältestenrates ist die von der Bundeswahlleiterin bekanntgemachte Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.

Weitere Informationen zur Teilwiederholungswahl am 11. Februar 2024 sind im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

YouTube-Kanal des Landeswahlleiters: https://www.youtube.com/@derlandeswahlleiterberlin/videos
Instagram-Kanal des Landeswahlleiters: https://www.instagram.com/lwlberlin/