Dr. Jérôme Lange, Corinna Phillipp, Andrea Schwin-Haumesser, Dr. Jens Diener, Alfons Huber, Harald Freter © Ministerium der Justiz Saarland

Saarbrücken, den 9. Februar 2023 – „Die Arbeit der Berufsbetreuerinnen und –betreuer ist von großer Bedeutung für ein funktionierendes rechtsstaatliches Betreuungswesen, in dem die betroffene Person im Mittelpunkt steht“, sagte Dr. Jens Diener, Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Saarlandes, im Gespräch mit BdB-Vorstandsmitglied Andrea Schwin-Haumesser, Landesgruppensprecher Alfons Huber und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.

Im Mittelpunkt stand die Forderung des Verbandes nach einem vorgezogenen Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer*innen. Thorsten Becker: „Rechtliche Betreuung ist mit hohen Anforderungen und großer Verantwortung verbunden. Um dem komplexen System Betreuung und vor allem den Klient*innen weiterhin gerecht werden zu können, müssen Betreuer*innen in der aktuellen Notlage unterstützt werden. Es wäre fatal, wenn Betreuungsvereine aufgeben müssen, weil sie die enorm gestiegenen Energie-, Miet- und Sachkosten nicht länger tragen können.“ Betreuer*innen seien im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen nicht in der Lage, Kosten zu refinanzieren. Die Vergütung hänge gänzlich vom Gesetzgeber ab, so Becker.

Jens Diener signalisierte Verständnis: „Das Engagement, mit dem die weit überwiegende Mehrzahl der Berufsbetreuerinnen und -betreuer die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen, wird von Seiten der Justiz wertgeschätzt. Dazu gehört auch, dass Berufsbetreuerinnen und -betreuer für ihre verantwortungsvolle und gute Arbeit angemessen vergütet werden. Dem hierzu aktuell initiierten Diskussionsprozess auf Länderebene stehe ich offen gegenüber, ohne seinem Ergebnis vorgreifen zu wollen“, so der Staatssekretär.

Gegenwärtig ermittelt das Institut durch eine Befragung der BdB-Mitglieder einen Warenkorb für Berufsbetreuer*innen, der im Februar Bund und Ländern vorgelegt wird.

Harald Freter erläuterte, dass zusätzlich Mehraufwände aufgrund der Reform des Betreuungsrechts auf rechtliche Betreuer*innen zukämen: „Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass der Beruf anerkannt wird und die Rechte der Klient*innen gestärkt werden. Deshalb begrüßen wir die Reform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Doch sind die neuen Anforderungen in Kombination mit der Kostenexplosion durch die Inflation mit dem jetzigen Vergütungsstatus nicht zu schaffen.“

Zuletzt war die Betreuervergütung im Jahr 2019 erhöht worden, nach mehr als 14 Jahren ohne Anpassung. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Vergütung bis Ende 2024 zu evaluieren. Der Verband appelliert an die Länder, sich zusammen mit dem Bund frühzeitig Gedanken um die Evaluation zu machen. Es sei wichtig, die Gesamtstruktur der Betreuervergütung zu überdenken.

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