von links: Dr. Jörg Kraemer, Dr. Harald Freter, Hülya Özkan, Dr. Benjamin Limbach, Thorsten Becker, Pia Konrad, Dr. Andreas Christians © Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

BdB-Vertreter treffen NRWs Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen)

Düsseldorf, den 8. Februar 2023 – „Ich habe Verständnis, dass der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) angesichts der derzeit hohen Inflationsraten eine Anhebung der Vergütung anstrebt. Wir nehmen die inflationsbedingten Erschwernisse, die alle Berufsgruppen treffen, ernst und differenziert in den Blick. Dabei haben wir allerdings auch die Situation des Landeshaushalts zu berücksichtigen“, sagte Dr. Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, im Gespräch mit dem BdB. Den Verband vertraten der Vorsitzende Thorsten Becker und Geschäftsführer Harald Freter sowie die Mitglieder der NRW-Landesgruppe Hülya Özkan und Pia Konrad.

Aufgrund der Explosion bei den Energie- und Sachkosten plädiert der Verband für einen vorgezogenen Inflationsausgleich. Thorsten Becker: „Wir sind auf die Hilfe der Länder angewiesen.“ Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen können rechtliche Betreuer*innen nur wenig von den Entlastungspaketen von Bund und Ländern profitieren. Auch haben Vereine und Selbstständige keine Möglichkeit, gestiegene Kosten weiterzugeben und als Tarifpartner die Vergütung auszuhandeln. „Wir sind zu 100 Prozent vom Handeln des Gesetzgebers abhängig“, sagte Thorsten Becker. Die Not sei akut:  „Dies erfordert sofortiges Handeln. Wir bitten die Länder, dem Bund zu signalisieren, dass sie einen Inflationsausgleich mittragen würden“, appellierte Becker.

Derzeit erarbeite das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BdB einen Warenkorb für Berufsbetreuer*innen, der die Kostenentwicklungen und Auswirkungen der Inflation darlegen wird. Die Ergebnisse werde der Verband den Ländern im Februar vorlegen.

Hinzu kommt die Reform des Betreuungsrechts, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie geht mit deutlichen Mehraufwänden einher. Der Verband begrüße die Reform, da sie die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten in den Mittelpunkt stellt und rechtliche Betreuung erstmals als Beruf anerkennt. „Aufwände wie erweiterte Berichtspflichten, Kennenlerngespräche und die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung können jedoch nicht ohne entsprechende Vergütung geleistet werden“, so Harald Freter.

Weiter thematisierte Thorsten Becker die wichtige Rolle, die die Länder bei der Vergütung einnehmen: „2019 hat der Gesetzgeber die Betreuervergütung erhöht und beschlossen, diese bis Ende 2024 zu evaluieren. Harald Freter ergänzte, dass es wichtig sei, sich frühzeitig Gedanken über das Konzept der Evaluation sowie grundsätzlich zur Gesamtstruktur der Betreuervergütung zu machen.

Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | Twitter: @BdB_Deutschland