Thorsten Becker (c) Sven Darmer/Bdb

Bundesrat beschließt Gesetz zur Regelung einer Sonderzahlung

Hamburg/Berlin, den 15. Dezember 2023 – Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung gebilligt. Diese Entscheidung bedeutet ab 1. Januar 2024 eine Zahlung von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat – befristet auf 24 Monate.

BdB begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal

Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Es ist ein wichtiges Signal für unsere Branche und hilft uns kurzfristig, die Kostenexplosion der vergangenen Jahre etwas abzufedern.“

Brandbrief zeigt Wirkung: Bundesrat reagiert auf drängende Situation

Die heutige Entscheidung des Bundesrates folgt einem dringenden Appell des BdB. Ein in der vergangenen Woche versandter Brandbrief an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten verdeutlichte die prekäre finanzielle Lage von Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereinen: „Offenbar hat diese direkte Ansprache Wirkung gezeigt und nun die heutige Entscheidung der Länder unterstützt“, sagt Thorsten Becker.

Kritik am Ausgleichsbetrag: BdB plädiert für höhere finanzielle Unterstützung

Trotz der positiven Entwicklung äußert sich der BdB kritisch zur Höhe des gewährten Ausgleichsbetrags. Thorsten Becker: „Um das System kurzfristig zu stabilisieren, wäre ein Inflationsausgleich in Höhe von 25,89 Euro pro Betreuung und Monat nötig gewesen. 7,50 Euro sind tatsächlich ein Tröpfchen auf den kochend heißen Stein.“ Eine Mitgliederbefragung des BdB hatte belegt, dass sich die Kosten für rechtliche Betreuer*innen von 2019 bis 2022 um 19,3 Prozent erhöht haben.

Dringender Reformbedarf: Evaluation der Betreuervergütung steht an

Der BdB unterstreicht die Dringlichkeit einer umfassenden Evaluation der Betreuervergütung. „Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die rechtliche Betreuung erheblich unterfinanziert ist“, sagt Thorsten Becker: „Das Vergütungssystem muss nachhaltig reformiert werden, um eine leistungsgerechte Vergütung langfristig sicherzustellen. Dazu muss die Evaluation das nötige Datenmaterial erheben und Antworten auf die Fragen liefern, was kam 2019 von den versprochenen 17 Prozent tatsächlich an und wie hoch sind die Mehraufwände seit Inkrafttreten der Reform am 1. Januar dieses Jahres.“

Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | X (Twitter): @BdB_Deutschland | BdB-Vergütungskampagne