BdB-Jahrestagung 2022 (c) BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.

Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.

Pressestimmen:

Aktion Mensch: „Zum 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft, die die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland stärken soll.“

dpa Niedersachsen: „Rechtliche Betreuung kann notwendig werden, wenn sich jemand ganz oder teilweise nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, wie das Justizministerium mitteilte. Beispiele seien etwa eine psychische Erkrankung oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ein rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt – das können dann nicht nur Angehörige wie Ehepartner oder Eltern sein, sondern auch ehrenamtliche oder Berufsbetreuer.“

dpa Thüringen: „Den rechtlichen Betreuern in Thüringen mangelt es an qualifiziertem Nachwuchs. Grund dafür sei die nach wie vor fehlende Anerkennung des Berufes durch die Politik, kritisierten die beiden Berufsverbände im Freistaat. Bislang gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Berufsbetreuer. Mit einer Berufsanerkennung müssten nach Verbandsangaben Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationsstandards festgesetzt und die Vergütungen erhöht werden.“

Deutschlandfunk Kultur: „Für die Betreuerinnen und Betreuer selbst gab es 14 Jahre lang keine Erhöhung der Vergütung, trotz eines sich zunehmend vergrößernden Aufgabenbereichs. Das hat eine Pleitewelle unter den rund 800 Betreuungsvereinen in Deutschland ausgelöst. Zudem gibt es nicht mehr genug Menschen, die diese verantwortungsvolle, aber eher schlecht bezahlte Arbeit übernehmen wollen. Im Jahr 2019 gab es zumindest eine kleine Anpassung der Vergütung.“

FAZ: „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stellt eine Chance dar, Rechtssicherheit in kritischen Lebensphasen zu schaffen. Die Chance sollte genutzt werden.“

NDR: „Wer seinem Betreuer oder seiner Betreuerin nicht vertraut, hat das Recht, zu wechseln, betont Thorsten Becker vom Bundesverband der Berufsbetreuer, BdB. Auch die Betreuung selbst könne jederzeit aufgelöst werden. Ein Zweizeiler ans Amtsgericht genüge. Dann sei die Behörde verpflichtet zu überprüfen, ob die Grundlage für eine Betreuung noch bestehe. Thorsten Becker ist es wichtig, dass Berufsbetreuer Vertrauen genießen und dass es bundesweit einheitliche Zulassungsverfahren und eine fachliche Mindestqualifikation gibt.“

SWR 2: „Natürlich fordert der Berufsverband mehr Zeit für jeden Einzelnen und weniger Klienten. Aber dann müsse man auch anders vergüten, denn der selbstständig arbeitende Betreuer muss von seiner Arbeit leben können. Ein weiterer Kritikpunkt des Verbandes betrifft die Qualifikation. Jeder kann laut Gesetz Betreuer werden.“

Süddeutsche Zeitung: „Vor gut 30 Jahren, 1992, schaffte eine große Reform die Entmündigung ab. Eine weitere Reform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, soll die Rechte der Betreuten weiter stärken und ihren Wünschen noch mehr Gewicht geben. […] Künftig muss sich die Betreuungsbehörde unter anderem in einem persönlichen Gespräch von der Eignung überzeugen und sich auch einen Sachkundenachweis vorlegen lassen, sofern der Berufsbetreuer nicht schon vor dem Jahr 2020 tätig war. Der Sachkundelehrgang umfasst insgesamt 270 Stunden. Volljuristinnen und -juristen brauchen nur 90 Stunden, Sozialpädagoginnen und -pädagogen 120 Stunden. “

Galileo | 10 Fragen an einen Betreuten

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SWR betrifft | Berufsbetreuer – Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft?

Autorin Nicole Würth hat zwei Berufsbetreuer bei ihrer Arbeit begleitet. Sie hat kranke und alte Menschen besucht, die dankbar sind, und solche, die ihr altes Leben wieder zurückwollen – ohne Betreuer.

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ZDF-Reihe „37°“ | Wenn das Leben aus dem Ruder läuft – Gesetzliche Betreuer im Einsatz

Reporterin Jana Lindner von der Produktionsfirma Mia Media begleitete zwei Berufsbetreuer aus Ost- und Westdeutschland in ihrem Alltag.

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Kunde

Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.

Auftrag

Unternehmenskommunikation

Jahr

seit Oktober 2012

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