von links: Dr. Harald Freter, Katrin Helling-Plahr, Thorsten Becker (c) BdB/Sven Darmer

BdB trifft Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP)

Berlin/Hamburg, den 26. Juni 2023 – Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) fordert ein Sondergesetz für einen kurzfristigen Inflationsausgleich noch in diesem Sommer. Im Gespräch mit der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr sagte der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Das große Sterben hat längst begonnen. Vereine schließen, selbstständige Betreuer*innen geben auf. Um durchschnittlich 19,3 Prozent sind die Kosten zwischen 2019 und 2022 gestiegen, wie das Institut für Freie Berufe in einer repräsentativen Umfrage belegt hat. Die Inflation hat unsere Branche hart getroffen. Wir können die Kostenexplosion finanziell nicht kompensieren und sind zu 100 Prozent vom Gesetzgeber abhängig. Wir brauchen einen Inflationsausgleich und ein klares Signal der Politik!“

Katrin Helling-Plahr signalisierte Unterstützung für die Forderungen: „Angesichts der Auswirkungen der Inflation auf Betreuer möchte ich hervorheben, dass eine angemessene Anpassung der Vergütung dringend erforderlich ist. Es ist untragbar, dass Betreuerbüros aufgrund finanzieller Schwierigkeiten schließen müssen, weil sie sich nicht länger über Wasser halten können. Es liegt in unser aller Interesse, die unverzichtbare Berufsbranche der Betreuer in Deutschland zu erhalten und zu unterstützen, und wir müssen uns entschieden gegen jegliche Tendenzen einsetzen, die ihre Existenz gefährden. Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag setzen wir uns daher deutlich und entschlossen für eine faire und zügige Vergütungsanpassung ein. Dies ist ein klares Signal von unserer Seite, dass wir die Wichtigkeit einer gerechten Vergütung für Betreuer verstehen und unterstützen.“

Aus Sicht des Verbands sollte eine Regelung gefunden werden, die sich an der Zahl der Betreuungsverfahren pro Monat orientiert und die steuerfrei geleistet wird. Thorsten Becker: „Andernfalls würde ein Inflationsausgleich verdampfen, wie der Tropfen auf dem heißen Stein. Dieser Schritt muss schnell kommen, um das Überleben der rechtlichen Betreuung zu sichern!“

Der Inflationsausgleich, so der BdB, sei jedoch getrennt von der Evaluation der Betreuervergütung zu sehen, die für Ende 2024 geplant ist. Zuletzt war die Verfügung 2019 erhöht worden. Jedoch seien von den damals zugesagten 17 Prozent im Durchschnitt lediglich 12,3 Prozent bei rechtlichen Betreuer*innen angekommen, so BdB-Geschäftsführer Harald Freter: „Bund und Länder müssen sich dringend auf das Verfahren verständigen. Sich erst 2024 Gedanken über das Design der Studie zu machen, wäre zu spät im Blick auf Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislatur.“

Die Evaluation soll u.a. die Mehraufwände erfassen, die mit dem reformierten Betreuungsrecht einhergehen. Dazu zählen die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung, Kennenlerngespräche und erweiterte Berichtspflichten. Thorsten Becker: „Die Unterstützte Entscheidungsfindung stärkt die Selbstbestimmung der Klient*innen und ist ein zentraler Baustein für mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung. Doch ist die Umsetzung deutlich aufwändiger, als wenn einfach über den Kopf der Klientinnen und Klienten hinweg entschieden wird. Eine Diskussion über die Zeitbudgets für Unterstützte Entscheidungsfindung wird stattfinden müssen. Doch wer es ernst meint mit Qualität, der muss Zeit und Geld zur Verfügung stellen.“ Der BdB wird die Evaluation durch eine eigene Studie flankieren.

Insgesamt sei die rechtliche Betreuung seit Jahren unterfinanziert. Thorsten Becker: „Die schlechten Rahmenbedingungen machen es uns schwer im Wettbewerb um Fachkräfte. Es gibt große finanzielle Lücken, die geschlossen werden müssen.“ Harald Freter ergänzte: „Das wäre zudem wichtig, um Nachwuchs zu generieren. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wenden sich junge Fachkräfte lieber anderen Tätigkeitsfeldern zu.“

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