Berufsbetreuer/innen übernehmen in unserer Gesellschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie unterstützen und beraten volljährige Menschen, die im Leben nicht ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Diese Menschen sind psychisch krank, körperlich oder geistig behindert und in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Sie können nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese/r unterstützt die betroffenen Menschen rechtlich oder handelt stellvertretend für sie, zum Beispiel durch Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. Das Betreuungsrecht ist 1992 in Kraft getreten und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Am Fallbeispiel erläutert das Video, was Berufsbetreuer/innen konkret für ihre Klientinnen und Klienten leisten – und unter welchen Rahmenbedingungen.
Kunde
Bundesverband der Berufsbetreuer
Auftrag
Imagevideo
URL
Jahr
2014
Maßnahmen
- Konzept
- Buch
- Regie