Rechtsausschuss berät über FDP-Antrag – BdB mahnt Evaluierung an

Hamburg, den 27. Januar 2025 – „Besser als nichts, jedoch unzureichend“, urteilt der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) über den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung. Seine ausführliche Stellungnahme übermittelte der BdB an alle Mitglieder des Rechtsausschusses im Bundestag. Der Entwurf wird am 29. Januar 2025 im Rechtsausschuss beraten.
Politischer Handlungswille – ein positives Signal
Der BdB begrüßt den politischen Handlungswillen. Der Entwurf ist aus Sicht des Verbandes eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz. Dennoch gebe es nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf, sagt der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker: „Der vorliegende Entwurf ist das Einzige, was in der Kürze der Zeit und angesichts des Endes der Ampelkoalition möglich war. Zumal der Inflationsausgleich Ende 2026 ausläuft. Kurzum: Der Entwurf ist besser als nichts, jedoch unzureichend. Dieses Gesetz kann nur eine Übergangslösung sein.“
Übergangslösung – zeitliche Begrenzung und Evaluation gefordert
Der BdB unterstützt den Entwurf unter der Bedingung, dass das Gesetz zeitlich befristet und mit einer Evaluation versehen wird. Thorsten Becker: „Ohne eine Befristung und eine verpflichtende Überprüfung wird sich der BdB gegen dieses Gesetz stellen. Denn es würde die bestehenden Schwächen und Unstimmigkeiten zementieren. Wir benötigen jedoch dringen eine tragfähige Perspektive für rechtliche Betreuer*innen und Betreuungsvereine.“
Die notwendigen strukturellen Reformen dürften nicht auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Thorsten Becker betont: „Eine verpflichtende Evaluation bis spätestens Ende 2026 ist unerlässlich, um die Reform auf fundierte Daten zu stützen und die Vergütungsregelung nachhaltig zu gestalten“, sagt Thorsten Becker.
Vergütungserhöhung unzureichend
Der BdB sieht die angekündigte Vergütungserhöhung von durchschnittlich 12,7 Prozent nicht für alle erfüllt. „Wir haben nachgerechnet: Die reale Steigerung liegt für viele Betreuer*innen darunter“, so Becker. „Die vorgeschlagene Vergütung verschafft uns etwas Luft, hat aber mit einer leistungsgerechten Vergütung nichts zu tun“, sagt er.
Klarheit beim Heimbegriff gefordert
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Definition des Heimbegriffs. Laut BdB führt die aktuelle Formulierung zu Unsicherheiten und zusätzlichem bürokratischen Aufwand. „Wir brauchen eine präzise und praxistaugliche Regelung, die Betreuer*innen tatsächlich entlastet“, betont der Verbandsvorsitzende.
Forderung nach Nachbesserungen
Trotz der Defizite und der Kritikpunkte – der BdB hält den Entwurf für notwendig. Ein Nicht-Handeln und damit eine drastische Einkommensminderung für viele Betreuer*innen hätte katastrophale Folgen für das gesamte Betreuungswesen.
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Über den BdB
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) ist mit 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.