
BdB legt Konzept für die Evaluation der Betreuervergütung vor
Hamburg, 30. November 2023 – Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB)
fordert von Bund und Ländern, zügig die geplante Evaluation der Betreuervergütung in
Angriff zu nehmen. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Wir erwarten eine sorgfältige
und fundierte Überprüfung des Vergütungssystems, das aus unserer Sicht seit Jahren
unterfinanziert ist. Die Evaluation ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft. Ohne
leistungsgerechte Vergütung stirbt das System Betreuung.“
Thorsten Becker betont, dass eine leistungsgerechte Vergütung nicht nur die Anerkennung
des Berufsstandes stärkt, sondern auch ein wesentliches Instrument darstellt, um den Beruf
nachhaltig für qualifizierten und engagierten Nachwuchs attraktiv zu gestalten.
Der BdB sieht Handlungsbedarf und legt nun einen Konzeptentwurf für die anstehende
Überprüfung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG)
vor. Die Betreuervergütung wurde zuletzt 2019 angepasst – nach mehr als 14 Jahren ohne
Vergütungserhöhung. Der Evaluierungsbericht des Bundesministeriums der Justiz soll bis
zum 31. Dezember 2024 veröffentlicht sein.
Thorsten Becker: „Wir wünschen uns, dass die Ergebnisse der Evaluation baldmöglichst
vorliegen, damit noch ausreichend Zeit für ein parlamentarisches Verfahren in der laufenden
Legislaturperiode bleibt.“
Der Verband fordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung des VBVG, um die
leistungsgerechte Vergütung der Berufsbetreuer*innen sicherzustellen und den gestiegenen
Anforderungen gerecht zu werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Auswirkung der
Reform sowie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.
Der Verband hat selbst mehrere repräsentative Studien initiiert, um eine fundierte
Datengrundlage zu schaffen. Befragt wurden Betreuungsvereine und selbstständige
Berufsbetreuer*innen. Die Ergebnisse im Überblick:
- Die Vergütungserhöhung von 2019 betrug nicht 17 Prozent, sondern nur 12,3
Prozent. Der BdB fordert, dass die Differenz in Höhe von 4,7 Prozent in der
Evaluation angemessen berücksichtigt wird.
- Die im VBVG veranschlagten 2 Prozent als Mittelwert der zu erwartenden
Tarifentwicklungen sind zu niedrig angesetzt.
- Zwischen 2019 und 2022 hat für Betreuer*innen ein mittlerer Kostenanstieg um 19,3
Prozent stattgefunden, der entsprechend berücksichtigt werden muss.
- Das neue Betreuungsrecht führt zu erheblichen Mehraufwänden für Betreuer*innen,
etwa durch verschiedene Berichtspflichten. Aktuell ermittelt das Institut für Freie
Berufe im Zuge einer Mitgliederbefragung, wie hoch die Aufwände tatsächlich sind.
Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 vorliegen.
Der BdB fordert den Gesetzgeber auf, die Vergütung so zu erhöhen, dass sie der Leistung
und der hohen Verantwortung von Berufsbetreuer*innen entspricht.
Thorsten Becker: „Dabei sind die reformbedingten Mehraufwände mitzudenken und die
aktuellen empirischen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Das dreigeteilte Vergütungssystem
muss ebenso abgeschafft werden wie die Differenzierung nach Aufenthaltsort und Vermögen
der Klient*innen. Zudem sollte eine Dynamisierung der Vergütung vorgesehen,
Dolmetscherkosten eingeschlossen sowie weitere Sondertatbestände bei besonders
komplexen Betreuungen berücksichtigt werden. Die Reform der Vergütung sollte noch in der
laufenden Legislatur vorgenommen werden.“
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen steht bereit, konstruktiv mit dem Gesetzgeber
zusammenzuarbeiten, um eine zukunftsfähige und leistungsgerechte Vergütungsstruktur für
die Betreuungsbranche zu schaffen. Die Ergebnisse der vom BdB durchgeführten Studien
bringt der Verband gern in die Diskussion ein.
Thorsten Becker: „Es geht dabei nicht nur um die Frage der Vergütung, sondern auch um
das Wohlergehen derjenigen, die auf die Unterstützung durch rechtliche Betreuer*innen und
Betreuungsvereine angewiesen sind. Eine unzureichende Vergütungsstruktur birgt die
ernsthafte Gefahr eines Zusammenbruchs des gesamten Betreuungswesens.“
Mehr Informationen:
www.berufsbetreuung.de | X (Twitter): @BdB_Deutschland